Der Preissprung 2024: Es sprangen nicht die Kosten — es wurde das Maßband getauscht
Zum 1. Januar 2024 stieg der Fernwärme-Arbeitspreis in Chemnitz von 5,46 auf 9,98 ct/kWh, der Grundpreis von 43,44 auf 78,59 €/kW — jeweils netto, jeweils rund +80 % in einem einzigen Schritt.1 Dieser Sprung kam nicht aus der vertraglichen Preisgleitung. Er kam aus einem kompletten Austausch der Preisformel mit einseitig neu gesetzten Ausgangswerten.
Was genau passiert ist
Bis Ende 2023 galt eine Preisformel aus der Braunkohle-Ära (Basisjahr 2015): Lohnindex, Wärmepreisindex, Braunkohleindex, Investitionsgüterindex. Ab dem 1.1.2024 gilt eine neue Formel: 30 % Erdgas-Börsenindex, 30 % Wärmepreisindex, 40 % Investitionsgüterindex — eingeführt per Preisblatt-Austausch, veröffentlicht Ende September 2023 auf der Webseite.1,2
Der entscheidende Punkt: Am Einführungstag stehen alle Index-Quotienten der neuen Formel auf 1. Die Formel selbst erklärt den Preissprung also nicht — er steckt allein in den neu gesetzten Basiswerten AP₀ = 9,98 ct/kWh und GP₀ = 78,59 €/kW.1
| Stichtag | AP ct/kWh | EP ct/kWh | GP €/kW·a | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2023 | 5,46 | 1,88 | 43,44 | alte Klausel; 7 % USt |
| 01.01.2024 | 9,98 | 1,17 | 78,59 | Klauselwechsel: AP +82,8 %, GP +80,9 %; 19 % USt |
| 01.01.2025 | 8,96 | 0,95 | 81,51 | |
| 01.01.2026 | 8,88 | 0,97 | 83,93 | Grundpreis steigt weiter |
Brutto war der Sprung noch härter, weil zeitgleich die Mehrwertsteuer von 7 % auf 19 % zurückkehrte: Arbeits- plus Emissionspreis +69 %, Grundpreis +101 %.1 Für Kleinkunden (≤ 25 kW) stieg der Mischpreis netto von 10,60 auf 17,20 ct/kWh (+62 %).1
Das Maßband-Problem
Die neuen Basiswerte wurden auf das Gaspreisfenster Oktober 2022 bis September 2023 geeicht — das teuerste Zwölf-Monats-Fenster der Marktgeschichte (Basiswert EG₀ = 68,25 €/MWh; Vorkrisenniveau: etwa 15–20 €/MWh).2
Der Preisanstieg 2022/23 wurde vom günstigen Vorkrisen-Anker 2015 aus voll vollzogen. Die Normalisierung danach wird aber vom Krisengipfel aus gemessen. Das Maßband wurde bergauf am Fuß angelegt — und bergab am Gipfel. Eine Gleitklausel regelt nur Veränderungen; das Niveau haben allein die einseitig gewählten Basiswerte gesetzt.
Zur Einordnung: Hätte eins die alte vertragliche Formel schlicht mit den veröffentlichten Indizes des Jahres 2024 fortgeschrieben, hätte sich rechnerisch ein Arbeitspreis von rund 7,23 ct/kWh ergeben — statt 9,98. Der Grundpreis läge bei rund 51 statt 78,59 €/kW. (Illustrative Kontrollrechnung, kein Rechtsanspruch; Rechenweg im Beweisarchiv.)3
Die Sperrklinke: Warum es nie wieder billig wird
70 % des Gewichts der neuen Arbeitspreisformel liegen auf Indizes, die praktisch nur steigen (Wärmepreisindex und Investitionsgüterindex). Der Gaspreis — das einzige Element, das auch fällt — ist auf 30 % gedämpft. Ergebnis seit 2024: Gas −46,6 % gegenüber dem Basisfenster, Arbeitspreis nur −11,0 %. Nur rund ein Viertel der Gasentlastung kam bei den Kunden an.2 Der Grundpreis enthält gar kein Energieelement — er sinkt in keinem Szenario, sondern steigt mit der Inflation weiter (2024: 78,59 → 2026: 83,93 €/kW).1
Rechnerische Konsequenz: Selbst bei einem Gaspreis von null kann der Arbeitspreis konstruktionsbedingt nicht unter etwa 73 % des Krisenniveaus fallen.3
Ein Beispielabnehmer mit 100 kW Anschlussleistung und 130 MWh Verbrauch zahlte 2023 rund 13.886 € netto, 2026 rund 21.198 € — und selbst wenn der Gaspreis vollständig auf Vorkrisenniveau zurückkehrt, blieben rund 20.159 €: dauerhaft +45 % gegenüber 2023, etwa 6.200 € pro Jahr reine Verankerungswirkung.3 Rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
Und die CO₂-Kosten?
Seit 2024 wird ein gesonderter Emissionspreis nach einem EU-Benchmark berechnet — zusätzlich zu Indexbestandteilen, die CO₂-Kosten bereits enthalten können. Ein Chemnitzer Immobilienverwalter schlug dazu öffentlich Alarm; laut Pressebericht räumte eins eine „gewisse Doppelberücksichtigung der CO₂-Kosten" ein und bot Kulanz im Einzelfall an — eine generelle Korrektur gab es nicht.4 Bemerkenswert: In der Nahwärme-Preissystematik von eins existiert ein Abzugsterm „CO₂-berücksichtigt" — in der Fernwärmeformel fehlt er.2 (Bewertung: Ob hier CO₂-Kosten mehrfach gewälzt werden, ist eine offene Rechts- und Tatsachenfrage — genau dafür braucht es Auskunft und gerichtliche Prüfung.)
Der Transparenz-Patzer 2025
Alle drei Preisblatt-Fassungen des Jahres 2025 deklarieren im Hinweistext ein „Nebenkostenelement ‚NKG'" als Teil des Kostenelements — die abgedruckte Formel enthält aber kein solches Element (zudem der Schreibfehler „EXX_G" statt „EEX_G"). Der Widerspruch stand das gesamte Jahr 2025 in allen Vertragsvarianten und wurde 2026 stillschweigend, ohne Änderungsvermerk, bereinigt. Die gesicherten PDFs mit Prüfsummen liegen im Beweisarchiv.1
§ 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV verlangt, dass Preisänderungsklauseln „vollständig und allgemein verständlich" dargestellt werden. Eine Deklaration, die ein Jahr lang auf ein nicht existierendes Formelelement verweist, wird diesem Maßstab aus unserer Sicht nicht gerecht.
Quellen
- eins-Preisblätter Fernwärme Chemnitz 2023–2026 (Bestand/Neuverträge/Kleinkunden), von eins.de gesichert, mit SHA256-Prüfsummen im Beweisarchiv.
- eins-Referenzwerteseiten (Indexreihen Fernwärme/Nahwärme) sowie EEX-Referenzwerte THE; Analyse dokumentiert im Beweisarchiv.
- Eigene Kontroll- und Szenariorechnung; Methode validiert durch exakte Reproduktion des veröffentlichten Arbeitspreises 2026 aus der Formel. Vollständiger Rechenweg im Beweisarchiv.
- Freie Presse: „Kassiert Eins Energie Wärmekunden doppelt ab? Chemnitzer Immobilien-Fachmann schlägt Alarm."