Fahrplan für Eigentümer, WEG und Vermieter
Sie haben einen Fernwärme-Liefervertrag mit eins? Dann können nur Sie die Preise angreifen — Ihre Mieter können es nicht. Hier ist der Weg in fünf Schritten. Er kostet zunächst nur Porto und Sorgfalt.
Diese Seite ist eine allgemeine Information und Formulierungshilfe, keine Rechtsberatung. Jeder Vertrag ist anders (viele Chemnitzer Verträge von 2017 enthalten z. B. eine fest vereinbarte Preisformel — ein starkes Zusatzargument). Für Klage oder Widerklage: Fachanwalt für Energierecht einschalten; eine Rechtsschutzversicherung deckt solche Streitigkeiten häufig ab — Deckungszusage vorab einholen.
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Unterlagen sichern
Wärmeliefervertrag (inklusive Preisformel!), alle Jahresrechnungen ab 2023, Ihre Vertragskonto-Nummern, die Preisblätter (liegen gesichert in unserem Beweisarchiv). Notieren Sie, wann welche Rechnung bei Ihnen eingegangen ist — davon laufen die Fristen.
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Widersprechen — je Jahresrechnung, schriftlich, nachweisbar
Kernrügen: Die Klauselersetzung zum 01.01.2024 per öffentlicher Bekanntgabe verstößt gegen § 24 Abs. 4 Satz 4 AVBFernwärmeV; die neu gesetzten Basiswerte sind nicht hergeleitet; CO₂-Kosten drohen mehrfach berechnet zu werden; die Preisblatt-Deklaration 2025 war widersprüchlich. Wichtig (BGH-„Dreijahreslösung"): Widerspruch binnen drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresrechnung — und alle drei Jahre bekräftigen, sonst verliert er die Wirkung. Unser Fristen-Checker rechnet Ihnen das aus.
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Auskunft verlangen
Nach § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV und § 315 BGB können Sie eine nachvollziehbare Darlegung der Preisbildung verlangen: Herleitung der Basiswerte 2024, Anrechnung der KWK-Stromerlöse, tatsächliche CO₂-Kosten vs. Emissionspreis, Weitergabe der Fördermittel. Bleibt die Antwort unzureichend, ist das später vor Gericht ein starkes Argument.
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Sofort-Hebel: Anschlussleistung anpassen
Der Grundpreis hängt an der vertraglichen Anschlussleistung (kW). Nach § 3 AVBFernwärmeV können Sie die Leistung mit vierwöchiger Frist zum Monatsende um bis zu 50 % reduzieren — ohne Nachweis (so auch AG Brühl, Urteile vom 11.12.2023, 22 C 50/23, und 02.02.2024, 28 C 103/23). Beispiel: Reduktion von 90 auf 45 kW spart nach aktuellem Preisblatt über 3.500 € Grundpreis pro Jahr (netto). Prüfen Sie vorher realistisch Ihren Leistungsbedarf (kalte Winterwoche!), damit die Versorgung sicher bleibt.
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Durchsetzen: unter Vorbehalt zahlen, zurückfordern, notfalls klagen
Zahlen Sie strittige Beträge unter ausdrücklichem Vorbehalt — nicht einfach einbehalten (§ 30 AVBFernwärmeV begrenzt das Zurückbehaltungsrecht, und Versorgungssperren wurden in Chemnitz bereits angedroht). Überzahlte Beträge auf widersprochene Rechnungen können Sie nach § 812 BGB zurückfordern; parallel kommt eine Beschwerde bei der Landeskartellbehörde Sachsen (im SMWA) in Betracht. Vor einer Klage lohnt der Blick auf die laufenden Verfahren: OLG Hamm verhandelt am 24.08.2026 die vzbv-Musterklage gegen E.ON; beim EuGH liegt die Dreijahreslösung (C-900/24). Wer jetzt widerspricht, sichert sich alle Optionen.
Gemeinsam statt einsam
Je mehr Eigentümer mit denselben, sauber begründeten Rügen widersprechen, desto schwerer wird es, alle einzeln abzuwimmeln — und desto interessanter wird der Fall für Verbraucherverbände, Kartellbehörden und Fachanwälte. Melden Sie Ihren Fall und unterschreiben Sie die Petition.
Musterbriefe erzeugen
Wählen Sie das Schreiben, füllen Sie die Felder aus — der Text entsteht komplett in Ihrem Browser und wird nirgendwohin übertragen. Vor dem Versand: lesen, anpassen, per Einwurf-Einschreiben oder gegen Zugangsbestätigung senden, Kopie behalten.
Ihr Schreiben
Formulierungshilfe ohne Gewähr — bitte an Ihren Fall anpassen. Im Zweifel anwaltlich prüfen lassen.