Gewerbe, Kirchen & Vereine: Wenn der Grundpreis das Budget frisst
Große Anschlüsse trifft der Preissprung doppelt: Der Grundpreis pro Kilowatt hat sich seit 2023 brutto verdoppelt — unabhängig davon, wie viel Sie tatsächlich verbrauchen. Die Chemnitzer St.-Petri-Gemeinde zahlt nach Presseberichten allein an Grundpauschale das Drei- bis Vierfache ihrer früheren Gesamtheizkosten und hat die Ostergottesdienste 2026 in kalten Kirchen abgesagt.1
Ihre drei stärksten Hebel
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Anschlussleistung überprüfen und reduzieren (§ 3 AVBFernwärmeV)
Viele Alt-Anschlüsse sind großzügig dimensioniert — Sie zahlen Grundpreis für Leistung, die Sie nie abrufen. Nach § 3 AVBFernwärmeV können Sie die vertragliche Leistung mit vierwöchiger Frist um bis zu 50 % ohne Nachweis herabsetzen. Bei einem 90-kW-Anschluss sind das nach aktuellem Preisblatt über 3.500 € netto pro Jahr. Lassen Sie vorher Ihren tatsächlichen Spitzenbedarf abschätzen (Heizungsbauer/Energieberater), besonders bei Kirchen mit seltenen Aufheizvorgängen.
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Widersprechen und Auskunft verlangen — wie alle Direktkunden
Der komplette Eigentümer-Fahrplan gilt auch für Sie: Widerspruch je Jahresrechnung (Dreijahresfrist!), Auskunftsverlangen zur Preisbildung, Zahlung nur unter Vorbehalt. Die Musterbriefe funktionieren für Unternehmen, Gemeinden und Vereine genauso; die AGB-Kontrolle des § 24 AVBFernwärmeV schützt auch Geschäftskunden.
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Öffentlich machen
Nichts wirkt stärker als konkrete Fälle: die kalte Kirche, der Verein, der sein Vereinsheim nicht mehr heizen kann, der Betrieb, der wegen des Grundpreises umbaut. Wenn Sie Ihren Fall öffentlich oder anonym dokumentieren wollen: Melden Sie ihn uns — auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu Journalisten her.
Für Unternehmen gilt wie für alle: Zahlungen nicht eigenmächtig einstellen (§ 30 AVBFernwärmeV, Sperr-Risiko), sondern unter Vorbehalt zahlen und die Preisbildung angreifen. Bei größeren Summen: Fachanwalt für Energierecht — die Verfahren mehrerer Betroffener lassen sich koordinieren.
Quellen
- Freie Presse, 25.03.2026, zur Kündigung/Kostenexplosion der St.-Petri-Gemeinde; epd-Berichterstattung zu den abgesagten Ostergottesdiensten.