Seit dem 1. Januar 2024 zahlt Chemnitz rund 80 % mehr für Fernwärme.
Wir zeigen, warum das angreifbar ist.
eins energie hat zum 1.1.2024 nicht einfach die Preise erhöht — das Unternehmen hat die vertragliche Preisformel ausgetauscht und die Ausgangswerte neu gesetzt: am teuersten Gasfenster der Marktgeschichte. Das lässt sich prüfen. Aber nur, wenn Betroffene widersprechen. Diese Seite zeigt, wie.
Was trifft auf Sie zu?
Die Geschichte in sieben Kapiteln
1. Der Preissprung
Nicht die Kosten sprangen — das Maßband wurde getauscht: neue Formel, neue Basiswerte.
Kapitel lesen →2. Die Sperrklinke
Gas wurde 47 % billiger, Ihre Rechnung kaum. Die neue Formel lässt Senkungen nur bruchteilig durch.
Kapitel lesen →3. Wer ist eins?
Vom 100-%-Stadtwerk in drei Halbierungen zu 25,5 % Stadtanteil. Größter Einzelgesellschafter: die Thüga AG, München.
Kapitel lesen →4. Die Gewinne
2018–2024: rund 493 Mio. € Bilanzgewinn, rund 469 Mio. € ausgeschüttet — ein großer Teil verlässt Chemnitz.
Kapitel lesen →5. Der Gas-Deal
Vorzeitiger Kohleausstieg, 99,6 % Erdgas, Fördermillionen — und die Kunden zahlen den Umbau über den Preis.
Kapitel lesen →6. Die Monopolfalle
Kein Wechselrecht, Gasnetz-Rückbau bis 2045: Warum „dann kündige ich eben" nicht funktioniert — und welche Rechte bleiben.
Kapitel lesen →7. Wärmeplan & Befangenheit
Der Stadtrat schreibt die Fernwärme bis 2040 fest — mitentschieden von Aufsichtsräten des Versorgers.
Kapitel lesen →Warum hat das so lange niemand bemerkt?
Weil es fast unmöglich war, es zu sehen: Die alte Preisformel steht nur in Archiv-PDFs, der Sprung fiel mitten in die allgemeine Energiekrise („Krisentarnung"), Wärmepreisbremse und Mehrwertsteuer-Wechsel machten Vergleiche unlesbar — und pro Haushalt verstecken sich die Mehrkosten als wenige hundert Euro in der Nebenkostenabrechnung. Ein Beleg für die Aufmerksamkeitslücke: In allen Preisblättern des Jahres 2025 stand ein Formelelement („NKG"), das in der abgedruckten Formel gar nicht existiert — ein volles Jahr lang, ohne dass es jemandem auffiel.Beleg
Fernwärme hat keine Preisaufsicht: keine Bundesnetzagentur, keine Genehmigungspflicht, nur nachlaufende Kartell- und AGB-Kontrolle. Ob diese Preise rechtmäßig sind, prüfen nur Gerichte — und die werden nur tätig, wenn Kunden widersprechen und klagen. Niemand kontrolliert diese Preise. Außer Sie.
Aktuelle Termine
- 24.08.2026 — OLG Hamm verhandelt die Musterfeststellungsklage des vzbv gegen E.ON zu Fernwärme-Preisklauseln. Das Ergebnis strahlt auf Chemnitz aus. Mehr im Ticker
- laufend — EuGH-Verfahren C-900/24 zur „Dreijahreslösung" (Verhandlung war am 12.03.2026, Entscheidung steht aus). Bis dahin gilt: Fristen einhalten, jetzt widersprechen.
- bis ~27.05.2027 — Frist, um Verfahrensmängel des Wärmeplan-Beschlusses (Befangenheit, § 20 Abs. 5 SächsGemO) schriftlich geltend zu machen. Hintergrund
Bereits 0 Menschen haben die Petition für faire Fernwärmepreise unterschrieben.